Einbau von Rauchwarnmeldern
Nicht vergessen, Rauchmelder einzubauen! Seit Juli 2016 gilt in Brandenburg die Rauchwarnmelderpflicht!
Für Neubauten ab sofort, für Bestandsbauten gibt es eine Übergangsregelung bis
31.12.2020. Der Gesetzestext in der geänderten Landesbauordnung orientiert sich
an denen anderer Bundesländer. Das heißt, in Aufenthalts-räumen, Schlafzimmern,
Kinderzimmern und Rettungswegen ist die Montage eines Rauchwarnmelders
Pflicht. Verantwortlich für den Einbau und die Wartung der Rauchwarnmelder ist
der Bauherr bzw. Vermieter/Eigentümer.
Gern unterbreiten wir Ihnen ein Kostenangebot für den Einbau und die Wartung
von Rauchwarnmeldern.
Unserer Mitarbeiter haben erfolgreich am Lehrgang „Q-geprüfte Fachkraft für
Rauchwarnmelder nach DIN 14676“ teilgenommen.